Was im Trauerfall zu tun ist

1. Den zuständige Arzt verständigen

Sofern der Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, müssen Sie nichts weiter tun als sich mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren.

Ist der Sterbefall in der Wohnung erfolgt, dann ist es wichtig und unerlässlich, dass Sie zuerst einen Notarzt rufen; dieser bescheinigt mit dem Leichenschauschein den Tod des Verstorbenen und stellt die für die Überführung notwendigen Dokumente aus. Tagsüber ist dafür der Hausarzt der richtige Ansprechpartner, nachts der ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefonkurzwahl 116 117).

2. Beauftragen Sie uns als Bestatter Ihrer Vertrauens

Danach setzen Sie sich mit uns oder einem Bestatter Ihres Vertrauens in Verbindung, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Wir sind für Sie telefonisch rund um die Uhr unter 069 – 56 77 77 zu erreichen.

Alles Weitere können Sie uns überlassen

Zunächst holen wir den Verstorbenen ab – von zu Hause umgehend, aus dem Krankenhaus oder dem Seniorenheim je nach Tageszeit noch am gleichen Tag oder am folgenden Tag.

Im nächsten Schritt besprechen wir im persönlichen Gespräch alle Fragen rund um Formalitäten, Trauerfeier und Bestattung. Dieses Gespräch kann in unseren Räumen stattfinden – gern kommen wir zum Aufnahmegespräch auch zu Ihnen nach Hause. In diesem Gespräch klären wir alle Fragen, die im Hinblick auf die Beerdigung wichtig sind – auch Details wie z.B. Traueranzeige oder Danksagungen.

Danach werden wir umgehend für Sie tätig: Anhand der Personenstandsdokumente des Verstorbenen (Geburtsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil) beantragen wir beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde. Das Standesamt informiert das Nachlassgericht. Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument gegenüber Ämtern, Behörden, Kreditinstituten und Versorgern, um die Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln und die erforderlichen Abmeldungen vorzunehmen. Auch zur Beantragung eines Erbscheins ist eine Sterbeurkunde unerlässlich.

Wir kümmern uns darüber hinaus auch um alle Fragen rund um die Beerdigung, sprechen Termine ab, erfragen bei Ihnen persönlich oder beim Friedhofsamt die Daten zu einer eventuell vorhandenen Grabstelle und regeln den Kauf einer neuen Grabstätte.

Wichtig für die Angehörigen: Wir erstellen Ihnen sofort eine vorläufige Kostenaufstellung in schriftlicher Form, damit Sie genau ersehen können, welche Kosten auf Sie zukommen. Diese Kostenaufstellung beinhaltet nicht nur die Kosten für den Bestatter und die Bestattung, sondern auch externe Leistungen wie Gebühren, Blumenschmuck oder Zeitungsanzeigen (Fremdleistungen).

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